Für die Teilnahme an unserem Lehrgang gibt es keine speziellen Voraussetzungen. Bitte beachten Sie aber die Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der IHK.
Zur Prüfung zur Schutz- und Sicherheitskraft wird zugelassen, wer folgendes Nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft
oder
2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
und
3. ein Mindestalter von 24 Jahren
und
4. die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.